Ballotage und Aufnahme nach alter Tradition

Am Sonntag, 18.11.2012, hielt die St. Sebastiani Armbrustschützen-Gesellschaft anno 1250 Herzogenrath eine Generalversammlung aus einem besondern Anlass ab: Ein Herzogenrather Bürger hatte sich um die Aufnahme in die Gesellschaft beworben.

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt traditionsgemäß durch die so genannte „Ballotage“, eine Wahl mit schwarzen und weißen Kugeln. Dieses Verfahren wird nur noch von Deutschlands ältester Schützengesellschaft, nämlich den Herzogenrather St. Sebastiani-Schützen durchgeführt.
Woher der Begriff „Ballotage“ kommt, ist nicht genau bekannt. Er taucht im 16. Jahrhundert erstmals in Frankreich auf. Daneben gibt es noch den Begriff „ballot“, eine angloamerikanische Bezeichnung für eine geheime Abstimmung und schließlich das lateinische „ballota, was soviel wie „kleine Kugel“ bedeutet.

Wann das Ballotieren bei den Schützen eingeführt wurde, lässt sich kaum noch feststellen. Wie in dem Buch „Unsere Gesellschaft im Wandel der Zeit“ (Theo Kutsch, 1975) nachzulesen ist, stand in der Satzung der Schützen aus dem Jahre 1882, dass ein Mitglied nur durch Ballotage in die Gesellschaft aufgenommen werden kann. Möglich ist, dass diese Wahlhandlung in der Zeit übernommen wurde, als hier im Land die Franzosen herrschten, von 1792 bis 1815.

Bevor mit der Ballotage begonnen wurde, gab der 1. Schützenmeister Jürgen Schmitz den Namen des Bewerbers bekannt: Matthias Schillings. Anschließend erläuterte er die Regularien der Ballotage. Für die Ballotage erhält jeder Schütze eine weiße und eine schwarze Kugel, die weiße Kugel steht für „Ja, ich bin mit der Aufnahme einverstanden“, die schwarze für „Nein“.
Zur Wahl wurden die Schützen einzeln aufgerufen und legen ihre Kugeln geheim in die so genannten Ballotagekästen.

Ballotage 2012
Zweiter Schützenmeister Dr. Reiner Aghte, Matthias Schillings, Erster Schützenmeister Jürgen Schmitz

Nachdem der Bewerber eingetroffen war, erfolgte die feierliche Aufnahme, wobei vom neuen Schützen der Schützeneid abgeleistet. Anschließend erhielt er eine Ausfertigung der Satzung und das Schützenabzeichen der Gesellschaft.
Zum Abschluss der Aufnahme wurde traditionsgemäß gemeinsam das Schützenlied gesungen.