Ihr Grundbesitz

Schon in der ersten, ältesten Satzung aus dem Jahre 1504 wurde Grundeigentum der Gilde erwähnt. Es waren die Stadt- und Burggräben, die die Stadt auf drei Seiten, und zwar im Norden, Osten und Süden, umgaben, und die die Stadt den Schützen als Dank für ihre tapfere Unterstützung bei der Verteidigung der Stadt geschenkt hatte. In alten Rechnungen aus den Jahren 1514, 1521 und 1528 waren Einnahmen aus den Gräben aufgeführt.

Ein für die damalige Zeit wertvoller Besitz war die Waidmühle. Nach den Forschungen von Oppenhoff lag sie östlich des heutigen Herzogenrather Weihers – auch Erckensweiher genannt – und wurde durch den Mühlenbach (Oppenhoff) oder auch Broicher- oder Bergerbach getrieben. In dieser Waidmühle mußten alle Einwohner ihren Waid, auch Färberwaid (Isatis tinctoria) genannt, mahlen lassen. Der Waid wurde im Mittelalter in Deutschland vielfach angepflanzt. Die Blätter wurden in den Mühlen zermahlen und fein zerrieben. Das so entstandene Pulver diente zur Herstellung von blauer Farbe, die zur damaligen Zeit sehr beliebt war.
Seit 1537 hatte die Gilde die Mühle regelmäßig verpachtet. Aus unbekanntem Grund hatten die beiden Pfarren Herzogenrath und Afden einen Anteil an der Pachtsumme. Die Waidmühle war als Pachtobejkt sehr begehrt. Die Verpachtung geschah während einer Gildeversammlung aufgrund einer Einsatzsumme, die dann mit Geld und Wein zu erhöhen war. Jeder, der bot, mußte mit seinem Gebot gleichzeitig eine Flasche Wein für die Schützen zahlen, gleichgültig ob er den Zuschlag erhielt oder überboten wurde. Im Jahre 1575 wurde hundertzwöfmal, 1577 dreiundneunzigmal bis zum Zuschlag gesteigert. Neben der Pachtsumme musste der Pächter den Schützen auch noch eine bestimmte Menge Bier stiften, wie wir es auch von anderen Pachtverträgen kennen. Ob nur Gildemitglieder pachten konnten, ist nicht ersichtlich; jedenfalls mußten für die Pacht zwei angesehene Herzogenrather Bürger als Bürgen gestellt werden. Seit dem Jahre 1608 existiert die Mühle nicht mehr.

Ein weiterer Grundbesitz der Schützen war die Schiefbahn oder Scheibenbahn, der Übungs- und Schießplatz der Schützen. Die Grasnutzung der Schiefbahn wurde verpachtet.

Nördlich von Haus Eynrode gehörten den Schützen Wassergräben oder Weiher sowie das Wiesengelände alte Wurm, das – wie bekannt – im Jahre 1702 an die Pfarre Herzogenrath zur Begründung der Messestiftung abgetreten wurde. Die Weiher wurden nach Aufzeichnungen aus den Jahren 1563 und 1573 verpachtet. Im 17. Jahrhundert wurden die Weiher nicht mehr gesondert, sondern zusammen mit dem Schürhof oder- bis zu ihrer Schenkung an die Pfarre – zusammen mit dem Wiesengelände alte Wurm verpachtet.

Die Gilde besaß auch ein Schützenhaus, das am Schießplatz auf der Schiefbahn stand. Im Laufe der Zeit entwickelten die Schützen eine rege Bautätigkeit. Am 6. Mai 1694 wurde mit dem Bau eines neuen, an die Stadtmauer angelehnten Schützenhauses begonnen und am 3. Juni eingeweiht. An dem Bauch dieses Hausen haben die Schützen selbst mitgewirkt. Im Mai 1715 wurde ein Sommerhaus gebaut, das 1731 erneuert wurde. Im Mai 1772 wurde ein neues Schützenhaus auf dem Schieß- und Übungsplatz errichtet, wobei die Schützen selbst wieder Hand anlegten. In den auch für die Schützen schweren Jahren der französischen Besatzung verfiel das Haus immer mehr. Aber schon 1804 hatte man ein neues Schützenhaus gebaut. Dieses letzte Schützenhaus wurde im Jahre 1810 an den Schützen Wilhelm Joseph Offermanns verkauft.

Der Hauptbesitz der Schützen war der Schürhof, an den heute noch die Straßenbezeichnung „Am Schürhof“ erinnert. Diese Schürhofbenden begannen in der Gegend der heutigen Post, des heutigen Parkhauses, dort, wo vor einigen Jahren die ehemalige Grundschule stand, und erstreckten sich über die heutige Bahnlinie hinaus. Der Schürhof wurde erstmalig erwähnt am 1. März 1562 im Zusammenhang mit einer Verpachtung. Zwecks Verpachtung wurde der Schürhof im Jahre 1684 in den großen und in den kleinen Schürhof geteilt. Die Größe des gesamten Schürhofes wurde im Jahre 1770 mit etwas mehr als vier Morgen angegeben. Das Bachbett der Wurm und die vielen Weiher, die zum Schürhof gehörten, lassen annehmen, dass es sich um ziemlich feuchten Boden gehandelt haben muss. Auch die Pachtbedingungen lassen darauf schließen. Die Pächter mussten Vorsorge treffen, daß das Wasser abfließen konnte. Auf der anderen Seite konnten sie Pachtnachlass genießen, wenn Hochwasser Schaden anrichtete, aber nur wenn das Hochwasser bis vierzehn Tage vor Johannis entstand; später entstandene Hochwasserschäden mussten sie selbst tragen. Die in den Benden stehenden Bäume blieben im Besitz der Gilde, die Pächter durften nur die Weiden schneiden und so viel Holz, wie sie zur Instandhaltung der Umzäunung benötigten. Außerdem mussten sie nachpflanzen. Der Pächter des ungeteilten und die Pächter nach Teilung des großen Schürhofes mussten neben dem Pachtpreis den Schützen zum jährlichen Festessen am Sebastianustag Fische aus dem Weiher liefern. Außerdem wurde in einigen Pachtverträgen noch die Lieferung einer bestimmten Menge Bier verlangt. Im Jahre 1684 wurde ausdrücklich gesagt, daß nur Mitglieder der Bruderschaft die Benden ersteigern konnten, während es im Jahre 1711 hieß, auch ein Nichtmitglied könne bieten, müsse aber Schützen als Bürgen stellen. Die Verpachtung geschah meistens auf sechs oder zwölf Jahre; diese Zeit wurde aber fast nie – aus welchen Gründen auch immer – eingehalten.

Zuweilen trennte die Schützengesellschaft einzelne Stücke des Schürhofes ab, um sie anderweitig zu verpachten. So verpachtete sie im Jahre 1606 ein kleines Stück an der Wurm an den Bürger Wilhelm Gielen zur Errichtung einer Pulvermühle, die jedoch nicht lange bestanden hat. Wilhelm Gielen gab als Pacht am St. Johannistag eine bestimmte Menge Bier.

Im Jahre 1772 wurde ein Stück aus dem Schützenbend dem Schützen Franz Willhelm Schmitz verpachtet und später seiner Witwe verkauft, die auf dieser Fläche eine Gerberei errichtete, die als einzige ihrer Art im Lande für das damalige Herzogenrath eine größere Bedeutung hatte.

In den Jahren 1848/49 wurden die Schürhofbenden durch den Bau der Eisenbahnlinie Aachen–Mönchengladbach durchschnitten. Die verbliebenden Reste der Schützenbenden verkaufte die Gesellschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts, zuletzt 1914 an die Stadt Herzgenrath und an Privatleute. Mit dem Geld aus dem Verkauf der Ländereien an die Eisenbahn erwarben die Schützen neuen Grundbesitz im Bereich der heutigen Maastrichter- und Klosterrather Straße mit einer dort befindlichen Kiesgrube. Im Jahre 1958 tauschte die St. Sebastiani Armbrustschützen-Gesellschaft Anno 1250 Herzogenrath diesen Grundbesitz mit der Stadt gegen eine Ackerlandfläsche im Gebiet der jetzigen Hundforter Benden. Das Ausbeutungsrecht der Kiesgrube blieb der Gesellschaft vorbehalten, bis die Stadt dieses Grundstück zu Bauzwecken benötigte. In diesem Tauschvertrag verpflichtete sich die Stadt Herzogenrath, der Schützengesellschaft das bisher von ihr gepachtete Gelände am Fuchsberg auf die Dauer von 99 Jahren gegen Zahlung einer am 1. April jedes Jahres im voraus zu zahlenden Anerkennungsgebühr von 1,- DM zu verpachten.